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Immobilienkauf in Spanien: Die 6 Schritte zu Ihrem Eigenheim in der Sonne

Steht Ihr Entschluss fest, eine Immobilie auf dem spanischen Festland, den Kanaren oder Balearen zu erwerben? Dann können Sie bereits mit den Vorbereitungen für den Kauf der Immobilie beginnen. Wir haben Ihnen sechs wichtige Aufgaben und Informationen auf dem Weg zu Ihrem spanischen Eigenheim zusammengefasst:

1. N.I.E. beantragen

Ohne spanische Steuernummer, die sogenannte NIE (Número de Identificación de Extranjero), können Sie weder ein Bankkonto in Spanien eröffnen noch einen Kaufvertrag beim Notar unterschreiben. Damit Sie bei Ihrer Traumimmobilie gleich zugreifen können, beantragen Sie die NIE möglichst frühzeitig.

2. Spanisches Girokonto eröffnen

Der Kaufpreis für eine Immobilie in Spanien wird üblicherweise beim Notartermin per Bankscheck einer spanischen Bank entrichtet. Im Gegenzug erhält der Käufer den Besitz an der Immobilie in Form der Schlüsselübergabe. Die zukünftigen Nebenkosten für Internet, Strom, Wasser, Hausgeld usw. müssen von einem spanischen Konto bezahlt werden. Deshalb ist es notwendig, dass Sie sich frühzeitig um eine spanische Kontoverbindung kümmern.

3. Immobilienfinanzierung in Spanien

Die Banken in Spanien finanzieren – anders als deutsche Banken – den Kauf von Immobilien bis maximal 60 – 70 % bei Nicht-Residenten und bis maximal 80 % bei Residenten. Achtung: Dabei gilt nicht die Kaufsumme der Immobilie als Grundlage der Berechnung, sondern die von einem Gutachter festgelegte Summe des Immobilienwertes. Diese Summe kann höher, aber auch niedriger sein als die tatsächliche Kaufsumme. Hier ist Vorsicht geboten – insbesondere bei Käufern, die mit dem Eigenkapital knapp kalkuliert haben. Denn den Rest des Kaufpreises sowie die Nebenkosten sollten Sie mit Eigenkapital begleichen.

4. Rechtsanwalt beim Immobilienkauf

Spanische Notare haben im Vergleich zu deutschen nur einen sehr beschränkten Aufgabenkreis. Sie prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen sowie die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften. Eine umfassende Prüfungspflicht hinsichtlich der Risiken des Kaufes oder gar eine Belehrungspflicht obliegt Notaren in Spanien nicht. Ebenso wenig prüft ein spanischer Notar, ob einer der Beteiligten im Kaufvertrag bevorteilt oder benachteiligt wird. Die Begleitung bei der Kaufabwicklung durch einen Rechtsanwalt, der Ihre Interessen vertritt, ist deshalb in Spanien empfehlenswert – und dort auch üblich.

5. Der Reservierungsvertrag

Gegen eine meist geringe Reservierungsgebühr wird die Immobilie für einige Tage freigehalten. Der Interessent gewinnt damit etwas Zeit, den Kauf zu überdenken. Entscheidet sich der Interessent gegen einen Kauf, verliert er die Reservierungsgebühr. Entscheidet sich hingegen der Verkäufer gegen einen Verkauf, muss dieser die Reservierungsgebühr doppelt an den Interessenten zurückerstatten. Ebenso muss der Verkäufer die Reservierungsgebühr an den Interessenten zurückzahlen, wenn bei der Prüfung der Immobilie und entsprechender Unterlagen eine Illegalität festgestellt wird. Bei einem zustande kommenden Kauf der Immobilie wird die Reservierungsgebühr des Käufers mit dem Kaufpreis verrechnet.

6. Der Optionsvertrag

Beim Optionsvertrag besteht eine höhere Kaufbindung. Der Verkäufer (Optionsgeber) gewährt dem Käufer (Optionsnehmer) das Recht, die Immobilie innerhalb einer festgelegten Frist zu einem bestimmten Kaufpreis zu erwerben. Die Optionsgebühr beträgt in der Regel 10 % und wird mit dem Kaufpreis verrechnet. Scheitert der Kaufvertrag aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, verfällt die Optionsgebühr zugunsten des Optionsgebers. Hält sich der Verkäufer nicht an den Optionsvertrag, so zahlt der Verkäufer dem Käufer die Optionsgebühr zurück zuzüglich eines vereinbarten Schadensersatzes; üblich sind weitere 10 % des Kaufpreises.

Tipp: Da es an dieser Stelle bereits um viel Geld geht, sollte die Finanzierung vorher geprüft sein. Ebenso kann ein Rechtsanwalt bereits beim Optionsvertrag hinzugezogen werden, weil dieser einen verbindlichen Kaufvertragsentwurf darstellt.

Unsere Maklerkollegen vor Ort unterstützen Sie gerne bei allen Schritten. Ebenso arbeiten diese mit etablierten Dienstleistern zusammen und stehen Ihnen, auch falls diese nicht deutschsprachig sind, gerne unterstützend zur Seite. Sprechen Sie uns an.

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