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Die 3 wichtigsten Immobilienwerte in Spanien

Während in Deutschland die Begrifflichkeiten rund um den Erwerb von Immobilien leicht verständlich sind, so hat sich in unserer langjährigen Erfahrung in der Vermittlung von Immobilien gezeigt: Spanien und seine unterschiedlichen Begriffe für zum Beispiel Immobilienwerte sorgen gerne für Verwirrung. Vor allem weil es zudem deutliche Unterschiede zwischen diesen Bewertungen gibt. Die drei relevanten Werte für jede Person, die in Spanien eine Immobilie erwerben oder investieren will, sind: Marktwert, Katasterwert und Auktionswert.

Marktwert – Valor de mercado

Dieser Wert ist das, was den meisten von uns zuerst begegnet, denn dieser „Marktwert“ wird sowohl bei Verkauf als auch Vermietung von Maklerinnen gut sichtbar angegeben. Unbedarfte Käuferinnen fragen ebenfalls meist als erstes nach diesem.

Bei diesem Wert handelt es sich um den aktuellen Wert einer Immobilie, der auf der Grundlage von Angebot und Nachfrage ermittelt wird. Er ist also stark von der Konjunktur abhängig, sodass selbst Immobilien mit einem hohen Marktwert aufgrund günstiger Faktoren (Lage, Nähe zu Strand und weiteren Annehmlichkeiten) nicht vor starken Schwankungen gefeit sind. Daher gebietet es sich auch auf Märkten mit hoher Volatilität aufgrund knapper Nachfrage, zum Beispiel solche außerhalb von Großstädten, die Konjunkturzyklen im Auge zu behalten. Für geschickte Investoren spannende Möglichkeiten, für viele Käuferinnen eine Falle.

Katasterwert – Valor catastral

Damit ist der steuerpflichtige Wert genannt, den die spanischen Steuerbehörden einer Immobilie zuweisen. Relevant ist dieser vor allem für die Berechnung anderer immobilienbezogener Steuern. Nicht erschrecken: Denn dieser Katasterwert liegt oft deutlich unter dem Marktwert. Im Allgemeinen zwischen 30 und 40 Prozent. Zu finden ist der Katasterwert einer Immobilie in lokalen Steuerbescheiden wie zum Beispiel IBI oder SUMA. Theoretisch soll dieser Wert durch örtliche Verwaltungen alle zehn Jahre aktualisiert werden. Für Eigentümer
innen ist eine seltene Aktualisierung vorteilhaft, da so weniger Steuern entfallen.

Auktionswert – valor de subasta

Hier handelt es sich um den sogenannten Auktions- oder Schätzwert. Dieser wird spätestens erhoben, wenn Sie zum Beispiel ein Hypothekendarlehen beantragen und sie oder ein Kreditgeber auf einen spanischen Sachverständigen, der als Gutachter zugelassen ist, zurückgreifen. Immobilien werden dafür meist sehr konservativ bewertet, da vorab bereits alle möglichen verbundenen Kosten einer Pfändung einkalkuliert werden, um Banken im Fall einer Zwangsvollstreckung vor Verlusten zu schützen. Aus diesem Grund liegt der Schätzwert ebenfalls, ähnlich wie der steuerpflichtige Wert, 30 bis 40 Prozent unter dem Marktwert und diese Bankbewertung vor allem für Kreditgeber nützlich.

Wir hoffen, diese kurzen Erläuterungen bringen Ihnen bereits etwas Klarheit auf dem Weg zu einer Ferienimmobilie oder Kapitalanlage in Spanien. Falls Sie weitere Hilfe von ausgewiesenen Experten benötigen, dann kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gerne.

Bild von Bob auf Pixabay
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